DER LEITFADEN FÜR DIE WOHNUNGSSUCHE
Herzlichen Glückwunsch, du ziehst in die erste, von dir angemietete Wohnung ein! Damit du gut vorbereitet bist und keine bösen Überraschungen erlebst, kannst du diesen Leitfaden benutzen.
Auf diesen Seiten findest du allgemeine Infos zu den wichtigsten Themen rund um deine eigene erste Wohnung. Lies sie dir gut durch und schreibe dir Fragen auf.
Inhalt
1. Miete, Mietvertrag
Du musst jeden Monat pünktlich die Miete bezahlen. Dafür richtest du am besten einen Dauerauftrag bei der Bank ein. Manchmal werden die Miete oder Teile davon von einem Leistungsträger bezahlt. Dann musst du nichts machen.
Die Miete besteht aus mehreren Teilen:
1. Kaltmiete: Das sind die Kosten dafür, dass der Vermieter dir die Wohnung überlässt.
2. Betriebskosten: Das sind laufende Kosten, die der Vermieter dir in Rechnung stellen darf: z.B. Kosten für Müllabfuhr, Hausversicherungen, Grundsteuer, Hausmeistertätigkeiten und so weiter.
3. Heizung und Warmwasser (Heizkosten): Meistens laufen die Anmeldung und Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten über den Vermieter. Du bezahlst ihm einen monatlichen Abschlag (der wird geschätzt) und bekommst nach jedem Jahr eine genaue Abrechnung deiner tatsächlich verbrauchten Kosten. Danach bekommst du Geld zurück oder musst nachzahlen. In manchen Fällen hat der Vermieter damit nichts zu tun: Dann rechnest du direkt selbst mit dem Anbieter ab.
Die Betriebskosten nennt man auch Nebenkosten. Oft werden darin die Heizkosten integriert. Man spricht dann von der Kaltmiete plus Nebenkosten (abgekürzt NK). Manchmal werden aber auch alle drei Werte aufgeführt: Kaltmiete, Nebenkosten (NK) und Heizkosten. Alles zusammen ergibt die Warmmiete.
Wie das bei dir im Detail geregelt ist, steht im Mietvertrag. Das ist ein sehr wichtiges Dokument, das du gut abgeheftet aufbewahren solltest. Wenn du fragen hast oder dich z.B. durch den Vermieter ungerecht behandelt fühlst, musst du im Mietvertrag nachschauen.
2. Heizung
Es gibt verschiedene Heizarten. Du kannst sie nicht auswählen, sie hängt von der Wohnung ab. Es gibt folgende Arten:
Heizen mit Strom: Die Heizkörper werden durch Strom betrieben. Dann hast du einen stark erhöhten Stromverbrauch, aber keine Kosten für Gas.
Heizen mit Öl oder Gas: Die Heizkörper werden durch warmes Wasser erhitzt, welches durch einen Brenner oder eine Therme mit Gas oder Öl erwärmt wird. Du hast dann keine weiteren Stromkosten, dafür fallen aber Kosten für Öl oder Gas an. Das Heizen mit Gas ist am weitesten verbreitet.
Wie wird der Verbrauch gemessen?
Entweder gibt es für deine Wohnung eine Gastherme, die nur deine Wohnung mit Wärme versorgt: Dann wird einmal im Jahr gemessen, was die Therme verbraucht hat. Oder das ganze Haus wird mit einer Zentralheizung versorgt: Dann findest du an jedem Heizkörper ein Lesegerät der Stadtwerke. Dieses misst den Verbrauch des einzelnen Heizkörpers. Auch hier wird einmal im Jahr gemessen und jeder Heizkörper in deiner Wohnung addiert.
Was musst du tun?

Ein Gaszähler.
Zu Beginn der Miete werden alle Zählerstände aufgeschrieben und im Mietvertrag notiert. Ab dann musst du einmal im Jahr die Werte ablesen und dem Anbieter durchgeben. Manchmal liest der Anbieter die Werte auch selbst durch Mitarbeiter ab. Das ist z.B. dann der Fall, wenn jeder Heizkörper einzeln abgelesen werden muss. Du wirst vorab schriftlich informiert und solltest dafür sorgen, dass du zum genannten Zeitpunkt in der Wohnung bist oder einen neuen Termin vereinbarst. Die Zähler für Strom, Gas und Wasser findest du in der Regel im Keller. Achtung: Wenn du den Wert selbstständig abliest und durchgibst, wird er früher oder später überprüft werden. Spätestens dann musst zu nachzahlen, sofern du einen falschen Wert angegeben hast.
3. Warmwasser
Jede Wohnung braucht warmes Wasser. Das Wasser aus der Leitung ist zuerst einmal kalt. Es muss irgendwie erhitzt werden. Dafür gibt es verschiedene Arten:
4. Strom
Strom zählt nicht zu den Nebenkosten. Du beziehst ihn direkt vom Stromanbieter. Das bedeutet, dass du ihn direkt nach dem Einzug anmelden und beim Auszug abmelden musst. Dein Anbieter legt je nach Größe der Wohnung einen monatlichen Abschlag fest, den du bezahlen musst. Nach einem Jahr vergleicht er das was du bereits gezahlt hast mit den tatsächlichen Werten, die du nach dem Ablesen durchgegeben hast. Dann wird klar, ob du mehr verbraucht hast als dein Abschlag oder weniger und erhältst Geld zurück oder musst nachzahlen. Den Stromanbieter kannst du frei wählen. Es lohnt sich, die Preise im Internet zu vergleichen.
Achtung: Dein Stromverbrauch hängt von mehreren Faktoren ab: Wird die Heizung und warmes Wasser mit Strom erzeugt? Dann wirst du deutlich mehr verbrauchen.

Ein Stromzähler.
Tipp: Nachzahlen tut weh! Wenn du am Anfang des Jahres die Abrechnung vom letzten Jahr bekommst und dort steht z.B., dass du 300 EUR nachzahlen musst, weil du viel mehr verbraucht hast, als gedacht, hast du ein Problem. Deswegen: Lieber pro Monat etwas mehr bezahlen. Dann hast du im Monat zwar etwas weniger Geld zur Verfügung, erhältst am Ende aber eine Rückzahlung.
5. Internet
Für viele das Wichtigste beim Bezug einer eigenen Wohnung: Der Internetanschluss. Es gibt verschiedene Arten, wie du Internet beziehen kannst:
Du kannst den Internetanbieter frei wählen. Ein Preisvergleich aller verfügbarer Anbieter lohnt sich.
Tipp: Der Preis für deinen Internetanschluss steigt nach 1 oder 2 Jahren oft sehr stark an. Es lohnt sich deswegen, den Anschluss rechtzeitig zu kündigen und mit dem Internetanbieter einen neuen Preis auszuhandeln.
6. An- und Ummelden
Nachdem du umgezogen bist, solltest du deine neue Adresse verschiedenen Einrichtungen mitteilen:
7. Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) ist eine Gebühr von 17,50 EUR für die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender. Das sind zum Beispiel ARD, ZDF, WDR oder 1LIVE. Selbst wenn man gar kein Radio oder Fernseher hast, muss jeder Haushalt die Gebühr bezahlen, also jede Wohnung. Wohnst du in einer WG mit 4 Leuten, kann man sich den Beitrag teilen.
Du oder einer deiner Mitbewohner müssen die Wohnung anmelden. Dies geht online unter www.rundfunkbeitrag.de relativ einfach.
Achtung: Du kommst nur um den Beitrag herum, wenn du gewisse Voraussetzungen erfüllst, z.B. wenn du Leistungen vom Sozialamt, Jobcenter oder BAföG erhältst. Die Befreiung musst du selbständig anmelden und einen Nachweis senden (z.B. den Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt). Wie das geht, erfährst du auf www.rundfunkbeitrag.de.
Wenn du in einer WG wohnst und vom Beitrag befreit wirst, gilt die Befreiung nur für dich, deine Mitbewohner müssen dann trotzdem bezahlen.
8. Versicherung
Wenn du in eine eigene Wohnung ziehst, solltest du dich auch um einen passenden Versicherungsschutz kümmern. Dabei sind vor allem zwei Versicherungen wichtig:
9. Ausstattung
Der Mitvertrag ist unterschrieben, das Internet ist bestellt und du hast die Schlüssel bekommen: Jetzt fehlen nur noch die Möbel. Aber Bett, Schränke, Waschmaschine und co. sind teuer. Wo kannst du die Sachen günstiger bekommen?
Tipp: Wenn du z.B. Geld vom Jobcenter erhältst, kannst du einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Dann bekommst du Geld, um dir notwendigen Sachen wie Bett, Schrank, Waschmaschine und mehr zu kaufen.
10. Kaution
Fast immer möchte der Vermieter eine Mietsicherheit haben und legt daher im Mietvertrag eine Mietkaution fest. Sie beträgt maximal das dreifache deiner Kaltmiete. Du kannst sie in drei Monatsraten bezahlen. Wenn dein Vermieter nach deinem Auszug keine Ansprüche mehr an dich hat, erhältst du die Kaution zurück.
Achtung: Damit du nach dem Auszug keine böse Überraschung erlebst und dein Vermieter keine Schäden von deiner Kaution bezahlt, die du gar nicht verursacht hast, ist ein gutes Übergabeprotokoll sehr wichtig. Informationen dazu findest du unter Punkt 11 (Wohnungsübergabe).
Tipp: Wenn du kein Geld für eine Kaution hast und z.B. Leistungen vom Jobcenter erhältst, kannst du dort fragen, ob sie dir Geld für die Kaution als Darlehen leihen.
11. Wohnungsübergabe
Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, findet eine Wohnungsübergabe statt, bevor du einziehen kannst. Hierbei schauen du und der Vermieter nach, ob vor deinem Einzug bereits Schäden in der Wohnung zu finden sind und wie der Zustand der Wohnung ist. Außerdem werden alle Zählerstände gemessen und notiert und es wird dokumentiert, welche Schlüssel dir ausgehändigt wurden. Alles wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten, von dem du und der Vermieter jeweils ein Exemplar erhalten. Das Protokoll ist bei deinem Auszug von Bedeutung, denn dann wird der Zustand bei Auszug verglichen mit den Ausführungen vom Übergabeprotokoll vor dem Einzug.