KONZEPTION FÜR AMBULANTE SOZIALPÄDAGOGISCHE HILFEN
1. Vorstellung des Trägers
Vereinssitz:
Restart e.V.
Mendener Straße 31
53840 Troisdorf
Der Verein Restart e. V. ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein, welcher aufgrund langjähriger Sozialarbeit gegründet wurde. Vorrangig arbeitet der Verein mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien, welche regelmäßig die Angebote in den Räumlichkeiten von Restart in der Mendener Straße und im Park Friedrich-Wilhelmshütte besuchen. Hier finden sie Ansprechpartner für diverse Lebensfragen und je nach individuellem Bedarf werden Hilfen angeboten bzw. vermittelt. Eine wichtige Grundlage unserer Arbeit ist die Vermittlung von Werten, welche sich an einem christlichen Menschenbild orientieren.
Aufgrund der langjährigen Arbeit mit dieser Zielgruppe liegt der Schwerpunkt des Vereins in mobilen, flexiblen Angeboten der ambulanten sozialpädagogischen Hilfe, insbesondere in der:
- Umsetzung der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII,
- Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII,
- Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII,
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35SGB VIII,
- Umsetzung der Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a,
- Umsetzung der Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung nach § 41 SGB VIII,
- vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise nach §§ 42 i. V. m. § 42a SGB VIII (s. dazu ergänzend das Konzept „Versorgung, Integration und Förderung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“ vom 21.07.2017)
Hierbei besteht zu mehreren Jugendämtern, Jugendhilfezentren und Amtsvormündern Kooperationen, welche die Leistungen von Restart bereits in Anspruch nehmen und hilfebedürftige Jugendliche zu uns vermitteln. Somit besteht ein bereits ambulantes und flexibles Angebot, was sich an einer stationären Unterbringung in eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration für den Betreuten anbietet.
Die Arbeit in den sozialen Arbeitszweigen wird von anerkannten Fachkräften geleistet. Alle Vereinsmitglieder und Mitarbeiter/innen in dieser herausfordernden Arbeit verfügen über eine feste und gereifte Persönlichkeit und ausgeprägte Menschenkenntnis. Uns ist wichtig, unsere Mitarbeiter/innen durch gute Fort- und Weiterbildung zu fördern, um die Arbeit am Menschen erfolgreich zu gestalten. Durch professionelle Teamarbeit, kollegiale Fallberatung, ständige Organisationsentwicklung und einem hohen Anspruch an Qualität bei Fremd- und Selbstevaluation gewährleisten wir effektive Arbeit.
Wir verstehen uns als Verein, welcher für christliche und demokratische Werte steht. Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt. Ohne Ansehen der Person legen wir darauf Wert, dass dem/der Betreuten in einer positiven Haltung Wertschätzung und Respekt entgegengebracht wird. Die Würde und Individualität jedes Einzelnen sind uneingeschränkt zu achten. Wir richten unsere Angebote nach dem individuellen Bedarf des Betreuten und entwickeln mit ihnen ganzheitliche Lösungen.
- Wir setzen die Hilfen zur Erziehung in der jeweiligen spezifischen Lebenslage des Einzelnen um. Dabei sehen wir die Probleme, die der Betreute in seinem Umfeld hervorruft, genauso wie die, welche er selbst hat.
- Ein vorrangiges Ziel ist das Fördern von Mündigkeit, welche in Form von Hilfe zur Selbsthilfe geleistet wird. Lösungen werden mit den Betreuten gemeinsam erarbeitet und deren Umsetzung eng begleitet. Wir wollen unsere Betreuten dabei unterstützen, ihr Leben in der Gesellschaft selbstbestimmt zu gestalten.
- Wir sehen unsere Betreuten als eigenständige Persönlichkeit mit Wachstumspotential. Durch Beratung und Unterstützung junger Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten fördern wir Eigeninitiative, um sie zu Selbständigkeit und Eigenverantwortung zu befähigen.
- Wir verstehen uns als Teil eines Netzwerkes von sozialen Einrichtungen im sozialen Umfeld der Betreuten und ermöglichen durch eine Kooperation mit anderen Institutionen und Anbietern unserem Betreuten eine Vielzahl von Angeboten zur Verfügung zu stellen.
- Wir bieten fachlich fundierte Dienste in dem wir unsere Mitarbeiter/innen gezielt fördern. Wir verstehen Qualität als kontinuierlichen Lernprozess unserer kompetenten und engagierten Mitarbeiter/innen zur ständigen Verbesserung unserer Leistung.
- • Unsere leitenden Mitarbeiter/innen zeichnen sich dadurch aus, dass Sie die fachliche und soziale Kompetenz der Mitarbeiter/innen fördern. Sie führen Entscheidungen herbei und schaffen die erforderliche Transparenz.
2. Leitungs- und Personalstruktur
Restart als eingetragener Verein wird durch seinen Vorstand und dessen Mitgliedern vertreten. Von diesen ist die pädagogische Leitung der Jugendhilfe beauftragt und ihnen untergeordnet.
3. Leistungsspektrum des Vereins
3.1. Rechtliche Grundlagen
Wir bieten folgende Formen von Hilfen zur Erziehung an (§ 27ff SGB VIII):
-
- Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VII
- Diese Hilfeformen leisten wir auch für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und besonders auch als Eingliederungshilfe für Menschen, die „seelisch behindert oder davon bedroht“ sind (§ 35a SGB VIII)
- Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise nach §§ 42 i. V. m. § 42a SGB VIII
Grundlage für die Durchführung der Hilfen zur Erziehung bildet der § 36 SGB VIII, welcher die Art und Intensität der Hilfe klärt.
3.2. Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
-
- mit massiven innerfamiliären Schwierigkeiten,
- mit Defiziten in der Versorgung der Kinder oder bei der Haushaltsführung,
- in akuten Lebenskrisen wie beispielsweise Trennungskonflikten,
- mit Unterstützungsbedarf in finanziellen und behördlichen Angelegenheiten, sowie in Erziehungsfragen,
- mit Unterstützungsbedarf im Anschluss an eine intensivere Jugendhilfemaßnahme.
Sowie an Jugendliche und junge Erwachsene, die
-
- nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können,
- Unterstützung im Ablösungsprozess benötigen,
- durch andere Jugendhilfemaßnahmen nicht erreichbar sind,
- sich in akuten Lebenskrisen befinden,
- ein weiteres Hilfsangebot im Anschluss an eine stationäre oder teilstationäre Unterbringung benötigen.
3.3. Allgemeine Grundlagen der Ambulanten Hilfen/ Profil
Die ambulanten Hilfen sind differenzierte, auf den Einzelfall abgestimmte pädagogische Hilfsangebote, bei denen die Ziele, Formen und Leistungen der Betreuung variieren. Sie sind alltagsnahe und lebensfeldorientierte
integrative Unterstützungen für Familien, Kinder und junge Volljährige. In der Regel wird aufsuchend, d. h. im Lebensumfeld der Klienten, gearbeitet.
In einer Maßnahme der ambulanten Hilfe ist es uns wichtig, eine positive Arbeitsbeziehung zu entwickeln, die es den Klienten ermöglicht, sich zu öffnen und Vertrauen zu fassen. Dabei ist es unerlässlich, das gesamte soziale Umfeld einer Familie zu betrachten und gegebenenfalls mit einzubeziehen.
Basierend auf den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII und KJHG ist das Ziel der ambulanten Hilfen, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern.
Dabei sollen die Erziehungsberechtigten in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt und die Selbsthilfekräfte und Ressourcen der Familie angeregt und gefördert werden.
Diese Form der Hilfe orientiert sich stark am individuellen Bedarf der Kinder, Jugendlichen und deren Familien. Die Leistungen werden dementsprechend sehr flexibel in Bezug auf Inhalt und Umfang passend auf den jeweiligen Bedarf und entsprechend den fachlichen Überlegungen zugeschnitten.
Durch eine starke Sozialraumorientierung sollen die vor Ort vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsstrukturen genutzt und reaktiviert werden, mit dem Ziel, ein für die Adressaten tragfähiges Hilfsnetz in ihrem Lebensraum herzustellen. Diese Vernetzungsarbeit im sozialen Raum hat auch präventiven Charakter. Die Klienten sollen dahin gehend unterstützt werden, dass sie die Fähigkeit erlangen, Stützsysteme des sozialen Raumes zu nutzen.
Konkrete Ziele gestalten sich im Prozess mit allen am Hilfeplanverfahren Beteiligten und unter intensiver Mitwirkung der Hilfesuchenden und der beteiligten Kooperationspartner. Innerhalb der Hilfe für Familien liegen die Ziele häufig in der Unterstützung bei der Organisation und Strukturierung des familiären Alltags, der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, der Erhöhung der Erziehungskompetenz und der Bearbeitung innerfamiliärer Konflikte.
Für die Klienten besteht ein Rechtsanspruch, wenn diese Hilfen erforderlich und geeignet sind. Die angebotenen Hilfen setzen eine Mitwirkungspflicht des Hilfesuchenden voraus, da mögliche Ziele gemeinsam erarbeitet und verfolgt werden.
Ist das Wohl der Hilfesuchenden oder deren Angehörigen gefährdet, versuchen wir in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie und gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung zu finden, die die Gefährdung abwendet. Sollte das nicht möglich sein, müssen gerichtliche Schritte in Erwägung gezogen werden.
4. Aufnahmeverfahren
Die Anfrage zu einer möglichen Inanspruchnahme von erzieherischer Hilfe erfolgt entweder durch die Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst, des Jugendamtes oder über Kontakt- und Bezugspersonen. Bei Anfrage wird ein Erstgespräch vereinbart. Dabei werden ausführliche Informationen über die Angebote gegeben und die Motivation und persönliche Gründe besprochen.
5. Ausschlusskriterien
-
- fehlende Bereitschaft zur Mitarbeit bei den Erziehungsberechtigten bzw. Klienten
- gravierende Suchtproblematik
- schwere psychische Erkrankung
- Gefährdung des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin
Über einen Ausschluss wird in jedem Fall individuell entschieden.
6. Methoden der Sozialpädagogischen Hilfen und methodisches Profil
6.1. Flexibilität und Bedarfsorientierung
Da Prozesse nicht geradlinig bzw. stufenförmig verlaufen, sondern dynamische Komponenten enthalten und Korrekturen im Hilfegeschehen notwendig machen, richten wir unsere Interventionen am Bedarf des Einzelnen aus.
6.2. Selbständigkeit fördernd
Unser Ziel ist es, für persönliche, familiäre und gesellschaftliche Defizite neue Selbsthilfekräfte der Adressaten zu entwickeln.
6.3. Partnerschaftlichkeit
Der Einzelne und die Familie werden bei Prozessen, die der Entscheidung und Zielbestimmung dienen, zum gleichberechtigten Partner. Voraussetzung für uns ist der Respekt vor der Autonomie des Klienten und seiner Selbstwahl der Dinge („Wir arbeiten mit Ihnen und nicht für Sie“).
6.4. Familienstärkung
Auf Grund der Bedeutung der emotionalen Bindung von Eltern und Kind sehen wir in der Stärkung der Familie als Einheit eine wichtige Grundlage.
6.5. Lösungsorientierung
Gemeinsam mit unseren Adressaten arbeiten wir konsequent an Lösungen und Wahlmöglichkeiten. Dabei geht es uns im Sinne des lösungsorientierten Ansatzes weniger um die Analyse von Problemen, als vielmehr um verschiedene Blickwinkel und Betrachtungsweisen, die Vergrößerung der Vielfalt und Wahlmöglichkeiten für den Einzelnen.
6.6. Ressourcenorientierung
Wir motivieren die Adressaten ihre persönlichen und familiären Kräfte und Ressourcen neu zu entdecken, zu nutzen und sie auszubauen, um ihre Kompetenz und Selbstkontrolle über das eigene Leben zu stärken.
6.7. Empowerment
Entsprechend des Leitmotivs von Empowerment: „Die Philosophie der Menschen stärken“, steht die Motivation, Adressaten zu autonomer Alltagsbewältigung und Lebensorganisation zu befähigen, im Vordergrund. Handlungsziel ist es, die vorhandenen (wenn auch vielfach verschütteten) Fähigkeiten von Adressaten zu aktivieren, auszubauen und mit deren Hilfe selbstbestimmt den Alltag zu bewältigen.
6.8. Case Management
Im Sinne eines Case Management Konzeptes verstehen wir uns als Vermittler, Koordinator, Berater und Begleiter oft an der Schnittstelle unterschiedlicher Institutionen und Auftraggeber. Ziel ist es, einen helfenden Kontrakt eines Ressourcennetzwerkes herzustellen und damit den Adressaten zur Selbständigkeit zu befähigen.
6.9. Lebensweltorientierung
Arbeitsfeld unseres Handelns ist die Lebenswelt in der die Betroffenen leben – „wir holen sie da ab, wo sie wirklich stehen“. Thematisiert werden beispielsweise die Strukturierung des Alltags und alltägliche Sinnkonstruktionen.
6.10. Gemeinwesensorientierung
Die stadtteilorientierte Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Institutionen, Organisationen und Fachdiensten im Sozialraum sehen wir als eine wichtige Grundlage, Kinder/Jugendliche und ihre Familien zu eigenverantwortlicher Lebensführung zu befähigen. Wir fördern sie unter Einbeziehung vorhandener Möglichkeiten am Gemeinwesen zu partizipieren und sich selbst einzubringen.
6.11. Familienarbeit
Familienarbeit ist fester Bestandteil unserer Arbeit und wird zu Beginn der Maßnahme im Hilfeplan verankert. Familienarbeit heißt für uns, neben der Arbeit mit den jungen Erwachsenen auch deren Familien einzubeziehen, den Eltern Platz zu geben und mit allen gemeinsam an vereinbarten Zielen zu arbeiten. Damit wollen wir mit der Familie als Gesamtsystem – und sie bleibt auch nach dem Auszug von den Kindern aus dem Elternhaus ein Bestandteil des Lebens der jungen Menschen – eine Grundlage schaffen, die es ermöglicht, eine Veränderung der Gesamtsituation zu erreichen und später zu stabilisieren.
7. Dokumentation
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung, speziell der Prozessqualität, wird der Betreuungsprozess durch die betreuende Fachkraft dokumentiert. Ausschlaggebend für die Steuerung und die Dokumentation des Betreuungsverlaufes ist der Hilfeplan. Er beinhaltet die Zielorientierung. Entsprechend der individuellen Lebenssituation des Klienten unter Berücksichtigung seines sozialen Umfeldes werden die mit ihm erarbeiteten Handlungsziele und die erfolgten Schritte festgehalten. Strategien und Arbeitsformen zur Zielerreichung werden ebenso aufgeschrieben, wie die Ergebnisse der regelmäßigen Reflexion des Entwicklungsverlaufes mit den Klienten und mit dem Fachteam. Zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Vertrauensbasis werden bei der Dokumentation das Prinzip der Transparenz für alle Beteiligten gewahrt und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (§§ 61ff SGB VIII) eingehalten.
8. Hilfeplanverfahren
Der Hilfeplan dient als Instrument der Koordinierung und Steuerung zwischen Jugendamt als Leistungsträger und dem Leistungserbringer der ambulanten Hilfen und den beteiligenden Adressaten.
Für das Hilfeplanverfahren sind folgende Schritte von Bedeutung:
-
- Information und Beratung der Hilfesuchenden Person
- Fallanamnese – Situations- und Problembeschreibung, Feststellung vorhandener Ressourcen der Familien, Kinder, Jugendlichen und/ oder jungen Erwachsenen; Einbeziehung der Vorstellungen und Erwartungen der Klienten
- Beteiligung der Klienten und des Jugendamtes/ Kostenträger am Aushandlungsprozess der konkreten Hilfe und deren Ausgestaltung
- Erarbeitung konkreter Ziele, Inhalte und einer zeitlichen Perspektive, sowie deren Beschreibung/ Dokumentation im Hilfeplan
Eine regelmäßige verlaufsorientierte Fortschreibung des Hilfeplans dient der Überprüfung des Erreichten und ermöglicht die Feststellung und Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen.
9. Personal
Zur Erbringung der Leistung werden geeignete Fachkräfte eingesetzt. Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen oder andere Angehörige vergleichbarer Berufsgruppen mit Hochschulabschluss, Erzieher/innen, Heilerzieher/ innen, Pflegefachkräfte und Ergotherapeuten, Heilpädagogen/ innen, Sonderpädagogen. An die Fachkräfte werden hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen in der Lage sein, die Betreuten auch über sehr problematische und belastende Phasen ihrer Entwicklung hinweg zu begleiten. Entscheidend ist auch die innere Haltung der Betreuerinnen und Betreuer, die Hilfeempfänger so anzunehmen, wie sie sind und mit ihnen eine Ebene zu entwickeln, auf der eine tragfähige Arbeitsbeziehung möglich ist.
Darüber hinaus erfordert ihre Arbeit ein überdurchschnittliches Maß an Rollenflexibilität, Kreativität und Spontaneität und entsprechende Fachkenntnisse z.B. über systemische Zusammenhänge und sozialpädagogische Interventionsmöglichkeiten. Alltagsorientierung ist dabei für die Arbeit in den ambulanten Hilfen vorrangig.
Die Fachkräfte treffen sich regelmäßig im Fachteam zum fachlichen Austausch und kollegialer Fallberatung. Sie werden in geregelten Abständen durch externe Supervisoren beraten. Interne und externe Fortbildungen zu rechtlichen, sozialpädagogischen und psychologischen Aspekten der Arbeit sind selbstverständlich.
Die verwaltungstechnischen und organisatorischen Arbeiten werden anteilig von den Koordinatoren und Verwaltungskräften des Trägers wahrgenommen. Zudem sind die Fachkräfte auch, insbesondere über den Qualitätskreis, an der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Trägers beteiligt.
10. Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 30 SGB VIII
10.1. Rechtliche Grundlage: Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“
10.2. Grundlagen und Voraussetzungen
Die Erziehungsbeistandschaft ist ein sich flexibel auf die Betreuungssituation einstellendes, eigenständiges, ambulantes Jugendhilfeangebot, das Beratung, Förderung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, sowie Unterstützung ihrer Bezugspersonen, bei Schwierigkeiten und Problemen in Familie, Schule, Beruf und Freizeit leistet. Der Erziehungsbeistand trägt in erster Linie zur Bewältigung von Entwicklungsdefiziten bei. Grundlage der Erziehungsbeistandschaft ist die systemische, lebensweltorientierte und ressourcenaktivierende Vorgehensweise zu der selbstverständlich die Beachtung des familiären Kontextes gehört. Dazu gehört die Komponente der Flexibilität, um das Betreuungssetting im Verlauf der Maßnahme methodisch, inhaltlich und in der Intensität zu variieren, damit den Bedürfnissen entsprochen werden kann. Unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit ist die wie schon öfters genannte Freiwilligkeit und die Motivation zur Mitarbeit der Betroffenen, die sich für diese Hilfeform entscheiden.
Sorgfältige Vorüberlegungen über Inhalt, Umfang und Intensität der notwendigen Unterstützung der Kinder und Jugendlichen sowie eine gemeinsame Abstimmung zwischen allen Beteiligten sind die Grundlage für die fachliche Ausgestaltung des Hilfeprozesses.
Bei der Erziehungsbeistandschaft handelt es sich um eine Hilfe mit hohem Verbindlichkeitsgrad, da es in der alltäglichen Arbeit notwendig ist, Vereinbarungen mit den Betreuten und ihren Bezugspersonen zu treffen, die entsprechend eingehalten und erfüllt werden müssen.
10.3. Zielgruppe
Die Altersspanne bezieht sich auf Kinder und Jugendliche bis zur Erreichung der Volljährigkeit. Hilfe für junge Volljährige wird bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Wir wenden uns mit unserem Hilfeangebot an solche, die in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung auf individuelle Förderung und Unterstützung zu ihrer gelingenden Sozialisation angewiesen sind. Die bei den Kindern und Jugendlichen auftretenden Schwierigkeiten im familiären, schulischen oder sozialen Bereich können von ihnen allein oder innerhalb ihrer Familie nicht bewältigt werden. Die Familien sind mit der Lösung dieser Schwierigkeiten zunehmend überfordert und auf professionelle Hilfe angewiesen. Die Erziehungsbeistandschaft bietet für diesen Personenkreis eine gute Möglichkeit, ihre individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse zu fördern und sie gleichzeitig bei ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu begleiten.
Für nachfolgend angesprochene Kinder / Jugendliche/junge Volljährige und deren Eltern bieten wir Hilfe an:
-
- Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern, die in ihrem familiären und sozialen Umfeld in schwierige, krisenhafte Lebenssituationen geraten sind
- Jugendliche und junge Volljährige mit einem Förderbedarf im Bereich der Eigenverantwortung und altersgemäßen Selbständigkeit sowie in der Ablösungsphase vom Elternhaus
- Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten in ihrem Sozialverhalten (Aggressivität, Gewalt, Angst, Einzelgänge etc.)
- Kinder und Jugendliche, die unter familiären Spannungen leiden oder die Trennung der Familie verarbeiten müssen
- Kinder und Jugendliche mit massiven Konflikten in Schule, Berufsausbildung oder Arbeit
- Kinder und Jugendliche, die durch Drogen oder Delinquenz in ihrer Entwicklung gefährdet sind
- Kinder und Jugendliche mit Defiziten im Bereich der Selbstsicherheit und schwach ausgebildetem Selbstwertgefühl
10.4. Ziele und Inhalte der Leistung nach § 30 SGB VIII
10.4.1. Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes
-
- Abbau von Problemen und Defiziten im Kontext seiner sozialen und emotionalen Entwicklung schulischer Defizite, sozialer Kontaktschwierigkeiten, Defiziten in der Eigenorganisation
- Entwicklung, Planung und Begleitung bei schulischen und beruflichen Lern- und Verhaltensmustern sowie Perspektiven. Förderung von tragfähigen Lern- und Leistungsmotivationen
- Entwicklung und/oder Wiederherstellung tragfähiger und entwicklungsfördernder Sozialkontakte (positive Peergruppenerfahrungen, Vereine)
- Ressourcenarbeit zur positiven Wahrnehmung eigener Stärken und Fähigkeiten und Unterstützung durch das soziale Umfeld
- Entwicklung von Nachhaltigkeit und Eigenständigkeit zur Erreichung von Schulabschluss und Ausbildung
- Begleitung von Kindern und Jugendlichen während oder nach gravierenden Veränderungen im familiären System.
- Förderung des Selbstbewusstseins und der Möglichkeiten der Angstüberwindung.
- Lernprozesse ermöglichen in Bezug auf das Respektieren von Regeln und die Achtung eigener Grenzen und die Wahrung der Grenzen anderer.
- Strukturierung von Tagesabläufen und deren Fähigkeit zur Umsetzung als Form sozialer Teilhabe in der Familie (Teilnahme an Haushaltorganisationen und – aufgaben, Prioritäten setzen können zwischen gesunder Schulnacharbeit und Freizeit)
10.4.2. Förderung des Lebensbezugs mit dem sozialen Umfeld und auch zur Familie
-
- Entwicklung einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
- Erlangung von Konfliktbewältigungsfähigkeiten
- Erlangung von Beziehungs- und Gruppenfähigkeit
- Erwerb von sozialen Kompetenzen (Beziehungsaufnahme, Perspektivübernahme, Kommunikationsfähigkeit, Impulskontrolle)
- Erlangen / Wiederherstellen von (neuen) tragfähigen und vertrauensvollen Beziehungen
- Bindungen innerhalb des Familiensystems unter Einbindung notwendiger Loslösungsstrategien aus dem kindlichen Bezugsrahmen zu ihren Eltern.
- Beilegung von Konflikten im familiären Zusammenleben
10.4.3. Alltagstraining/ lebenspraktische Begleitung:
-
- Unterstützung bei der Verselbständigung
- Erlangung von Kompetenz im Umgang mit eigenen Angelegenheiten (behördliche Beantragungen, Führen von Bewerbungsgesprächen, Verhandlungsführung)
- Befähigung zum eigenständigen Umgang mit inneren und äußeren Ressourcen (Lebenshaltung, Ernährung, Umgang mit Eigenverantwortung wie: Gestaltung und Pflege von Eigenräumen, verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Kontakten und finanziellen Mitteln, Umgang mit Verträgen)
- Erwerb lebenspraktischer Kompetenzen (Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Behördenkontakte)
10.4.4. Präventive Begleitung
-
- Verhinderung bzw. Entwicklung eines suchtfreien Lebensalltags unter Einbeziehung vernetzender Organisationen
- Entwicklung emotionaler Stabilität um persönliche Enttäuschungen und Niederschläge gesund bewältigen zu können
10.5. Förderung der Verselbständigung nach § 41 SGB VIII i. V. mit § 30 SGB VIII
Im Rahmen der ambulanten Betreuung nach § 41 in Verbindung mit § 30 SGB VIII sind unter anderem folgende Leistungen Inhalt der ambulanten Hilfe:
-
- Unterstützung
- bei der Verselbständigung, um zu einem eigenverantwortlichen Leben zu finden.
- bei der Prägung einer eigenständigen Persönlichkeit.
- bei der Planung und Umsetzung eines sinnvollen Tagesablaufes einschließlich einer verlässlichen Termin- und Tagesplanung und der Eigenversorgung
- bei der Wohnraumsuche und Antragstellungen bei entsprechenden Behörden
- Anleitung beim Umgang mit Finanzen, Orientierung auf preisbewussten Einkauf und sparsamen Umgang mit Ressourcen, Hilfe bei eigenständigen Bankgeschäften
- Hilfe bei der Akzeptanz und Einhaltung von Normen und Gewohnheiten des nachbarschaftlichen Zusammenlebens
- Beratung und Hilfe bei Ämtergängen und Antragstellungen
- Orientierung auf sinnvolle, individuelle Freizeitgestaltung; einzelne, gemeinsame Aktivitäten
- Unterstützung bei der Erfüllung der Schul- und Ausbildungspflichten
- Förderung einer positiven Lernhaltung und regelmäßiger Lerntätigkeiten
- Kontaktpflege zur Ausbildungsstätte / Schule
- Unterstützung bei der Berufsfindung und – Berufsvorbereitung
- Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche oder drohender oder bestehender Arbeitslosigkeit etc.
- Bewusstmachen persönlicher Stärken – Festigung von gesundem Selbstvertrauen
- Hilfe bei der Überwindung von Defiziten und persönlichen Krisen (Umgang mit Einsamkeit, Trauer, Angst)
- Unterstützung bei der Ablöseproblematik, Reintegration in die Familie als Teil der Herkunftsfamilie
- Unterstützung bei der Gesundheitsverantwortung (psychische Probleme, Krisen, Behinderung etc.)
- Bearbeitung von Gewalterfahrungen (Training der Körperwahrnehmung, etc.)
- Kontaktpflege zwischen Jugendamt, Mitarbeitern und Angehörigen im Rahmen der Hilfeplanung
- Suchtprävention
- Vernetzung mit anderen sozialen Einrichtungen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Dienste u.a.)
11. Sozialpädagogische Familienhilfe
11.1. Rechtliche Grundlagen
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine im § 31 SGB VIII gesetzlich verankerte Leistung:
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
11.2. Grundlagen/ Profil
-
- Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe. Sie orientiert sich am Lebensalltag und der Lebenspraxis der Familien. Der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes bzw. der Kinder bleibt erhalten. Die Familie und das nähere Umfeld werden in die Hilfe mit einbezogen.
- Die Motivation der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation und die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit werden als Basis vorausgesetzt. Diese Motivation wird als zentral für den Hilfeverlauf erachtet, mit dem Ziel eine Stärkung der Selbsthilfekräfte der Familie zu entwickeln.
- Die SPFH wird zeitlich variabel gestaltet. Sie erfolgt über einen längeren Zeitraum (in der Regel ein bis drei Jahre). Sie erfolgt auf Antrag der Familie und wird durch die Hilfeplanung (gem. § 36 SGB VIII) geführt.
- Die SPFH kann von allen Beteiligten beendet werden, wenn die angestrebten Ziele erreicht wurden, die Grundlage für eine effektive Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist oder diese Form der Jugendhilfe sich als nicht geeignet herausstellt. Leitfaden für die SPFH ist der Hilfeplan.
11.3. Zielgruppe
Die sozialpädagogische Familienhilfe kann in allen Familien eingesetzt werden, die sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden, mit deren Bewältigung sie alleine überfordert sind und bei denen andere Hilfearten der Hilfe zur Erziehung nicht geeignet sind oder der Ergänzung durch die sozialpädagogische Familienhilfe bedürfen.
Die Situationen der hilfesuchenden Familien sind häufig gekennzeichnet durch:
-
- Überforderung der Eltern, besonders bei Alleinerziehenden
- Emotionale, körperliche und wirtschaftliche Unterversorgung
- Überschuldung
- mangelhafte Wohnverhältnisse der Familien
- psychisch, geistige oder körperliche Behinderung der Eltern
- Beziehung- und Bindungsstörungen der Familienmitglieder
- Soziale Isolation der Familie
- Verhaltensauffälligkeiten der Kinder
- soziale und schulische Probleme der Kinder
11.4. Ziele der SPFH
Ziel der SPFH ist, die Erziehungsberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung ihrer Erziehungssituationen zu unterstützen. Die SPFH erarbeitet vorhandene Ressourcen mit den Familienmitgliedern, verstärkt sie und baut sie aus. Die Eigenkräfte der Familie sollen dabei gestärkt und systematisch gefördert werden. Dazu gehört auch die Verbesserung der existenziellen Grundbedürfnisse und der Überwindung von Isolation und Ausgrenzung durch Integration in das soziale Umfeld.
11.5. Methoden der SPFH
Die SPFH bedient sich unterschiedlicher Arbeitsmethoden und Interventionsformen:
-
- beratende Gespräche (Einzel-, Paar- und Familiengespräche)
- modellhaftes Handeln
- praktische Hilfen und
- pädagogische Arbeit mit Eltern und Kindern
11.5.1. Inhalte der Leistungen der SPFH
Das Leistungsspektrum der SPFH ist sehr groß, da die Unterstützung der Familie umfassend ist und weitestgehend aus einer Hand erfolgen soll. Die erforderlichen Leistungen zur Veränderung des Familiensystems richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Familie. Der Bedarf einer Familie wird in der Regel mehrere Teilbereiche insbesondere der folgenden Leistungen umfassen.
11.5.2. Leistungen zur Sicherstellung der Versorgung der Familie
-
- Unterstützung und Beratung bei der Führung des Haushaltes und Beratung in Ernährungsfragen
- Hilfe bei der Strukturierung und Gestaltung des Tagesablaufs
- Beratung und Unterstützung beim Umgang mit Finanzen
- Beratung und Unterstützung bei Kontakten zu Ämtern und Institutionen
- Hilfen bei der Verbesserung der Wohnsituation
- Beratung und Unterstützung bei der hygienischen und medizinischen Vorsorge und Versorgung
11.5.3. Leistungen im Bereich der Erziehung, Betreuung und Förderung im Familiensystem
-
- Stärkung, Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Familie
- Hilfestellung in akuten Konfliktsituationen und bei Krisen
- Einübung von gemeinsamem, konkretem und praktischem Handeln in Erziehungs- und Beziehungsfragen
- Unterstützung der Familie beim Erkennen, Auf- und Ausbau ihrer Ressourcen
- Beratung in Fragen der Partnerschaft und Elternschaft
- Entwicklung einer familienorientierten Freizeitgestaltung
- Aufbau tragfähiger Kontakte zu Nachbarschaft, Gemeinwesen, Vereinen
- Aufbau der Fähigkeit zur Vertretung eigener Interessen im Umgang mit Dritten
- Vermittlung zu Fachdiensten
11.5.4. Leistungen zur Förderung und Bildung der Familienmitglieder zur sozialen Integration
Insbesondere:
-
- Förderung von Kontakten zu Frühfördereinrichtungen, Kindertagesstätte, Schule, Ausbildungs- und Arbeitsstelle
- Förderung der Einsichtsfähigkeit für die Notwendigkeiten des Besuchs von Kindertagesstätte, Schule und Beruf
- Organisation und Vermittlung von Hausaufgabenbetreuung und sonstigen schulbegleitenden Maßnahmen
- Integrationshilfen in das Berufs- und Arbeitsleben
- Vermittlung von speziellen Fachdiensten (z. B. Schuldner- und Suchtberatung)
- Die sozialpädagogische Familienhilfe ist auf die Bereitschaft der Familie zur Mitwirkung und zur Veränderung angewiesen. Daher ist die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme dieser Leistung die Grundlage der vertrauensvollen und angstfreien Zusammenarbeit mit der Fachkraft der sozialpädagogischen Familienhilfe. Grundsätzlich sollte mit der Eignung dieser Hilfeart im Einzelfall die Prüfung verknüpft sein, ob
- die Familie die Nähe der Fachkraft ertragen kann
- ein Problembewusstsein der Eltern und der Wunsch nach Veränderung vorhanden ist
- die Bereitschaft zur Verbindlichkeit von Absprachen vorhanden ist.
- Die Angebote orientieren sich grundsätzlich an der Hilfeplanung, die sich auf den individuellen Bedarf der Familie stützt.
11.6. Einleitung und Durchführung der SPFH
Die Gestaltung des Hilfeprozesses erfolgt in der Verantwortung des Trägers der SPFH unter Beachtung der im Hilfeplan genannten Ziele und Inhalte.
11.6.1. Kontaktphase
-
- Aufbau des Vertrauens der Fachkraft zu der Familie und Akzeptanz der Fachkraft in der Familie
- Prüfung der Indikation und Ressourcenanalyse
- Erarbeitung eines Kontraktes mit der Familie
- Erste Schritte zur Sicherung elementarer Grundbedürfnisse
11.6.2. Hauptphase
Umfang und Dauer der Hauptphase richtet sich nach
-
- den individuellen Bedürfnissen der Familie
- dem Grad der Erreichbarkeit vereinbarter Ziele und
- der Motivation der Familie zur Mitarbeit
Die Veränderungen im Familiensystem werden dokumentiert und bei der Fortschreibung des Hilfeplans berücksichtigt.
11.6.3. Ablösephase und Beendigung der SPFH
Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Fachkraft ihre Aktivitäten schrittweise zurücknimmt. Die Beendigung ist dann angezeigt, wenn die im Hilfeplan genannten Ziele erreicht sind, oder nicht mehr durch die SPFH erreicht werden können.
12. Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) ist eine Maßnahme gemäß §§ 35, 35a SGB VIII und § 41 SGB VIII i.V.m. §§ 35, 35a SGB VIII
12.1. Rechtliche Grundlagen: Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35
„Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.“
12.1.1. Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII
Gemäß § 35a SGB VIII haben junge Menschen einen Anspruch auf „Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
12.1.2. Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung nach § 41 SGB VII
„Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.“
„Hilfen für junge Volljährige“ orientieren sich hinsichtlich ihrer Ausgestaltung an den „Hilfen zur Erziehung“, soweit sie für junge Erwachsene angemessen sind, wobei als Zielsetzung die Sicherstellung einer „eigenverantwortlichen Lebensführung“ im Vordergrund steht.
12.2. Grundlagen der INSPE nach § 35a SGB VII; § 35 SGB VIII; und §41 SGB VIII i. v. m. § 35 SGB VIII und § 35a SGB VIII
„Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenständigen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen“ (§ 35 SGB VIII). Aus § 27 SGB VIII leitet sich die Anspruchsberechtigung auf Hilfeleistung für die Personensorgeberechtigten ab und aus § 41 SGB VIII die Hilfe für junge Volljährige. Ob ISE die geeignete und notwendige Hilfeform im Einzelfall ist, wird auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen und im Prozess der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII entschieden.
Die Hilfe richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige. Der Betreuungsansatz ist auf die spezifische Unterstützung zur Veränderung der individuellen Lebenssituation der jungen Menschen gerichtet, mit dem Ziel ihrer sozialen Integration und ihrer eigenverantwortlichen Lebensführung.
Diese Hilfen sind demzufolge eine Hilfeleistung für junge Menschen, die eine besonders problembelastete und überfordernde Lebenslage zu bewältigen haben und/oder deren bisherige Entwicklung durch beeinträchtigende Lebenssituationen und Erfahrungen geprägt sind. Häufig ist die Unterstützung durch die Eltern und das soziale Umfeld nur unzureichend vorhanden.
12.3. Grundlage / Profil
Der Hilfeprozess erfolgt durch personale Beziehung im Einzelkontakt zwischen Jugendlichem und Betreuer/in auf einer tragfähigen Vertrauensgrundlage, die zielgerichtet durch die Betreuungsperson aufzubauen ist. Als Arrangement für den Einzelfall hat die INSPE keinen starren Rahmen, vielmehr kommt es auf den Zuschnitt für die entsprechende aktuelle Problemlage des jungen Menschen an.
Demzufolge handelt es sich um eine flexible und mobile Betreuung, Orte der Betreuung können sein:
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- aufsuchend am Aufenthaltsort des Jugendlichen
- in der eigenen Wohnung des jungen Menschen
- in der Familie des Jugendlichen
- zur Kontaktanbahnung auch andere Orte, z.B. Heim, Psychiatrie, Strafvollzug
Die konkreten Ziele und der zeitliche Umfang der Betreuung können und müssen in jedem Einzelfall individuell formuliert und im Rahmen eines Betreuungsvertrages mit dem Jugendlichen/jungen Erwachsenen und dem zuständigen Jugendamt vereinbart werden. Die Finanzierung der Betreuungsleistungen erfolgt in Form von Fachleistungsstunden.
12.4. Zielgruppe
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet für Jugendliche ab 16/17 Jahren und junge Volljährige, deren Erziehung und Entwicklung auch mit stützenden oder ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist,
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- weil die Problembelastung in der Familie so hoch ist und/oder die Auffälligkeiten des Jugendlichen/jungen Erwachsenen vielfältig und gravierend sind
- eine Rückkehr in die Familie aus anderen Gründen ausgeschlossen ist.
Des Weiteren richtet sich die Hilfe an Jugendliche/Junge Erwachsene, die bei der Bewältigung persönlicher Krisen, der Gewinnung neuer Perspektiven sowie beim Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes pädagogische Unterstützung benötigen.
Dies gilt auch, wenn die bisher erreichten Erfolge eine Jugendhilfemaßnahme noch abgesichert und gestützt werden müssen.
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn
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- Jugendliche und junge Volljährige die Mitarbeit prinzipiell verweigern
- Eine weitere Verselbständigung aufgrund geistiger oder seelischer Behinderung nicht möglich ist.
12.5. Ziele der INSPE nach § 35a SGB VII; § 35 SGB VIII; und §41 SGB VIII i. v. m. § 35 SGB VIII und § 35a SGB VIII
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach den o.g. Paragraphen verfolgt laut Gesetzestext das Ziel der sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung des jungen Menschen. Die Umsetzung dieser Zielsetzung muss jedoch an den Besonderheiten des Einzelfalles orientiert sein. Sie muss folglich als ein angestrebter Idealzustand verstanden werden, dem sich die Betreuung oft nur über Umwege und individuelle Zielanpassungen schrittweise annähern kann. Wichtige Ziele sind in diesem Zusammenhang u.a.:
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- Entwicklung und Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der Jugendlichen/jungen Erwachsenen
- Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen
- Entwicklung von Problemeinsicht und eigener Lebensperspektive
- Entwicklung realistischer Lebensziele und der Schritte zu deren Erreichung
- Planung und Realisierung schulischer und/oder beruflicher Ziele (Integration)
- Aufbau eines eigenen Lebensfeldes
- Fähigkeit zur aktiven Freizeitgestaltung
- Klärung und Aufbau von Beziehungen, Beziehungsfähigkeit
- Sicherheit bei der Bewältigung des eigenen Lebensalltags, Bewältigung von Krisen
- Verbesserung der Beziehung zur Herkunftsfamilie, Ablösung und Neugestaltung des Kontakts
12.6. Inhalte der Leistungen der INSPE nach § 35a SGB VII; § 35 SGB VIII; und § 41 SGB VIII i. v. m. § 35 SGB VIII und § 35a SGB VIII
12.6.1. Sicherstellung der Alltagsbewältigung
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- Anleitung zur Selbstversorgung (Einkaufen, Kochen, Wäsche- und Kleiderpflege, Raumpflege, Hygiene)
- Befähigung und Kontrolle von Versorgung, Wohnlichkeit, Kleidung
- Erstellung von Trainingsplänen zu Einkauf, Ordnung, Hygiene u. ä.
- Beratung und gezielte Kontrolle, Hilfestellung zur Bewältigung eines strukturierten Tagesablaufs (Aufstehen, Pünktlichkeit in Schule und Ausbildung, Leistungsbereitschaft, Freizeitgestaltung, Zubettgehzeiten)
- Beratung und Hilfe beim Umgang mit Behörden
- Beratung und Hilfe beim Umgang mit den Rahmenbedingungen einer selbständigen Lebensführung (Rechte und Pflichten aus Miet- und Kaufverträgen, Kontakt zu Nachbarschaft und Umfeld usw.)
12.6.2. Schulische- und berufliche Integration
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- Kontakte, Zusammenarbeit mit Lehrern und Ausbildern
- Hausaufgabenhilfe, evtl. Kontrolle
- Vermittlung von geeigneter Nachhilfe
- gezielte Vorbereitung auf Prüfungen
- evtl. Weckdienste
- evtl. Begleitung zur Schule und zum Ausbildungsbetrieb
- Hilfe, Beratung bei der beruflichen und schulischen Orientierung
- Nutzung der Leistungen des Arbeitsamtes, Berufsberatung, Jugendberufshilfe
- Hilfe, Vermittlung zu Konfliktlösungen in Schule und am Arbeitsplatz
- Rollenspiele zur Unterstützung des sozialen Miteinanders, der schulischen und beruflichen Abläufe
- Bewerbungstraining, Hilfe bei schriftlichen Bewerbungen
- Unterstützung, Motivationshilfen zur Leistungssteigerung in Schule und Ausbildung
12.6.3. Klärung finanzieller Fragen und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche
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- Beratung, Hilfe und Kontrolle in allen finanziellen Angelegenheiten
- Trainingsprogramme zur Geldverwaltung, Führen eines Haushaltsbuches,
- Unterstützung und Sicherstellung von Leistungen
- Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Rentenansprüchen, Erbschaften
- Beratung und Hilfe bei Vertragsabschlüssen
- Unterstützung zur Ableistung finanzieller Verpflichtungen (Schuldentilgungsprogramme), zum Umgang mit Gläubigern, Banken u. ä.
- Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung
12.6.4. Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz
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- Nutzung und Erweiterung von Ressourcen
- Stärkung von Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Zufriedenheit; Vermittlung, Bewusstmachung von Erfolgserlebnissen
- Einfluss nehmen auf Außenwirkung, Auftreten
- Rückmeldung/Spiegelung eigener Stärken und Schwächen
- Konfrontation mit Realitäten, Realisierbarkeit der eigenen Ziele
- Ggf. Förderung von Therapiebereitschaft
12.6.5. Förderung einer körperlich gesunden Entwicklung
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- Aufklärung, Beratung zu Ernährung, Krankheiten, Sexualität, Verhütung, Drogen, Alkohol, Medikamenten
- Aufforderung zu wichtigen Kontrolluntersuchungen bei Allgemein- und Fachärzten
- Begleitung zu Arztterminen, Unterstützung von therapeutischen Maßnahmen
12.6.6. Aktive Freizeitgestaltung
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- Erarbeitung von gezielten Programmen zur eigenständigen Freizeitgestaltung
- Sichten von Angeboten im Sozialraum
- Förderung von Außenkontakten
- Planung und evtl. Begleitung von Außenkontakten, z. B. zu Konzerten, zur Integration in den Verein, bei besonderen Einladungen
- Förderung der Interessen und Hobbys
- gemeinsame Aktivitäten mit dem Betreuer
12.6.7. Entwicklung eigener Lebensperspektiven
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- Betreuer als Ansprechpartner, für Rückmeldung und Auseinandersetzung
- Entwicklung von realistischen Möglichkeiten, kritische Überprüfung
- Fortschritte, erreichte Ziele bewusst machen, motivieren
- Hilfe bei Wohnungssuche
- Hilfe bei der Ablösung aus der Jugendhilfemaßnahme
- Förderung von Beziehungsfähigkeit:
- Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Kompetenz als personales Hilfsangebot
- Bemühen um Verständnis, um Zugang zur Erlebenswelt des Bewohners
- Beschützen, helfen, Zeit haben, konfrontieren, reiben
12.6.8. Bewältigung persönlicher Krisen
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- Erkennen und Umgang mit Krisensituationen
- Beratung und Festlegung von Schritten aus der Krise; Einbeziehung von geeigneten Fachdiensten
- vor Ort bleiben, in Bereitschaft sein
- Erarbeiten von Krisenprogrammen (Wie kann eine Krise vermieden werden?
- Woran erkenne ich sie? Wo kriege ich Hilfe?)
- Verbesserung der Beziehung zur Herkunftsfamilie, Ablösung:
- Regelmäßige Gespräche mit den Jugendlichen/jungen Erwachsenen
- Kontakt herstellen und Halten zur Herkunftsfamilie
- Vermittlung in Konfliktsituationen
- Beratung der Familie, Hilfestellung bei der Ablösung
- Beratung und Hilfe für die Jugendlichen/jungen Erwachsenen bei der Neugestaltung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie
- bei Minderjährigen Information über alle bedeutenden Vorkommnisse und Absprache, Rückversicherung, gemeinsamer Entscheidung bei wichtigen Veränderungen an bzw. mit Inhaber der Personensorge
- Einbeziehung der Herkunftsfamilie entsprechend der gemeinsamen Festlegung
- im Hilfeplan im Einvernehmen mit dem jungen Erwachsenen
12.7. Einleitung und Durchführung der Leistung
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- Die INSPE verläuft prozesshaft und in der Regel in drei Phasen:
- Eingangs- bzw. Kontaktphase
- (diagnostische Abklärung; Herstellung des Arbeitsbündnisses mit dem Klienten; Aufbau einer Vertrauensbasis; Vereinbarung von Zielen; Entwicklung eines Handlungsplanes)
- Betreuungsphase
- (Umsetzung des Handlungsplanes)
- Ablösephase
- (Auswertung der Zielerreichung; Verselbständigungsphase; Stabilisierung des Erreichten)
Soweit im Einzelfall geboten, kann die Maßnahme aus pädagogischen Gründen für einen festzulegenden Zeitraum ausgesetzt werden.
Die Länge der einzelnen Phasen und der Umfang der Leistung, bemisst sich nach Anzahl der Stunden, die für den jeweiligen Einzelfall im Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII festgelegt worden sind.
13. Qualitätsentwicklung und Qualität der zu erbringenden Leistung
Das Ziel von Qualitätsentwicklung ist eine möglichst hohe Effizienz und Effektivität unserer Arbeit zu erreichen. Grundlage für die Überprüfung, ob effektiv gearbeitet und der Zweck der Hilfe erreicht wurde, sind Zielformulierungen. Durch den Zielfindungsprozess im Rahmen des Hilfeplanverfahrens werden Leitziele erarbeitet, für die gemeinsam mit den Beteiligten Handlungsziele entwickelt werden. Sie stellen die Voraussetzung für das Handeln dar und ermöglichen die systematische Evaluation der Hilfe. Zudem sind Leistungsmerkmale in der Leistungsbeschreibung festgelegt und Qualitätskriterien nach den Dimensionen von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität entwickelt. Die Qualitätsmerkmale sind ebenso Voraussetzung für die Leistungsbeschreibung der einzelnen Angebote wie auch die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung zwischen Kostenträger und dem Leistungserbringer.
13.1. Strukturqualität
Die Personalausstattung ist flexibel entsprechend dem festgesetzten Bedarf der Klienten zu gewährleisten. Zum geeigneten Fachpersonal zählen insbesondere staatlich anerkannte Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter/ Sonderpädagogen. Die Fachlichkeit der Mitarbeiter wird durch Fort- und Weiterbildung sichergestellt und weiterentwickelt, ebenso wird Supervision als reflektierende Begleitung des beruflichen Alltags umgesetzt.
Um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, ist die Arbeit des Fachpersonals zu strukturieren. Dazu gehören:
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- Aktuelle Stellenbeschreibung mit Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibungen
- Regelungen zu Kompetenzen und Verantwortungsbereichen
- organisatorische und fachliche Zuordnung zu einem Team, um strukturierte und zielgerichtete Fall-, Team-, Leitungs- und andere Besprechungen durchzuführen
13.1.1. Externe Kooperationspartner
Ziel ambulanter Hilfen ist es, mit den Klienten Netzwerke aufzubauen, die sie zusätzlich oder nach Beendigung der Hilfe längerfristig nutzen können.
Hier kommen vor allem folgenden Einrichtungen in Frage:
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- Schulen, Kindergärten und Horte
- Ämter (z.B. Jugend-, Arbeits-, Gesundheitsamt, ARGE)
- Soziale Beratungsstellen, Schuldner- und Erziehungsberatungsstellen
- Suchtberatungsstelle
- Ärzten und Psychotherapeuten
13.1.2. Sachliche Ausstattung
Der Träger verfügt über Büro und Beratungsräume, die mit allen technischen Kommunikationsmitteln ausgerüstet sind.
13.2. Prozessqualität
13.2.1. Hilfeplanung
Mit dem Klienten und dem Kostenträger werden eindeutige, verbindliche und erreichbare Zielsetzungen auf der Grundlage des § 36 SGB VIII formuliert und in einen zeitlichen Rahmen gesetzt. Das Hilfeplanverfahren dient hierbei dazu, den Handlungsauftrag sowie die Zielvereinbarungen für alle Fallbeteiligten transparent zu machen und gegebenenfalls zu verändern.
13.2.2. Dokumentation
Durch kontinuierliche und zielgerichtete Dokumentation des Hilfeverlaufs und durch das Berichtswesen werden Entwicklungen sichtbar und für alle Beteiligten gut nachvollziehbar. Die Dokumentation von Hilfeprozessen dient darüber hinaus der Reflexion von eigenen Handlungsweisen und der Orientierung an den vereinbarten Zielen.
13.2.3. Fachberatung
Um die komplexen Zusammenhänge in der Beziehungsarbeit mit dem vorhandenen Klientel besser verstehen und auch effektiver nutzen zu können, ist es im Hilfeprozess immer wieder erforderlich, diverse fachliche Unterstützung einzuholen. Somit bleibt die Qualität der pädagogischen Betreuungs- und Beratungsarbeit während des gesamten Hilfeverlaufs gewährleistet.
Die Mitarbeiter der Ambulanten Hilfen nutzen hierfür regelmäßig folgende Angebote; vor allem
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- Einzelfallbesprechungen
- Kollegiale Beratungen
- Fortbildung und Supervision
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
- • Arbeitsfeldbezogene Fortbildungen und Tagungen
13.3. Ergebnisqualität
Ambulante Hilfen zielen darauf ab, in Interaktion mit der Familie Veränderungen auszulösen. Um den Grad der Veränderungen zu bestimmen, bedarf es genauer und operationalisierbarer Beschreibungen, bezüglich des Ergebnisses der Zusammenarbeit. Notwendig ist es daher, aus den Grobzielen eines Hilfeplans, differenzierte Rahmen- und Feinziele im Verlauf der Hilfe herauszuarbeiten. Diese Ziele müssen immer wieder überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Wichtiges Instrument zur Überprüfung und Dokumentation der Ergebnisqualität ist der Hilfeplan, insbesondere der Abschlusshilfeplan. An Hand von standardisierten Selbstevaluationsbögen, mit deren Hilfe jeder Klientenkontakt, jede Intervention dokumentiert wird, ist eine Überprüfung der an dem Klienten geleisteten Arbeit jederzeit möglich. Diese Bögen sind das Fundament, um auf weiteren Ebenen (z.B. Team, Supervision) die Arbeit reflektieren zu können. In sehr komplexen Problemlagen können diese Selbstevaluationsbögen noch ergänzt werden durch Zielverlaufsbögen, die aus Grobzielen abgeleitete Feinziele und deren (Nicht-) Erfüllung übersichtlich darstellen.
14. Finanzierung
Finanzierungsgrundlage unserer Arbeit sind in der Regel die Vereinbarungen nach
§ 77 SGB VIII und § 78a-g SGB VIII, in denen die Höhe der Kosten für erbrachte Leistungen festgelegt wird.
Die Kosten einer Betreuung werden durch Verrechnung von Fachleistungsstunden vom Auftrag erteilenden Jugendamt finanziert.
15. Einzugsbereich der Betreuung
Die Betreuung erfolgt in Troisdorf bzw. dem Rhein-Sieg Kreis.
KURZKONZEPT VERSORGUNG, INTEGRATION UND FÖRDERUNG UNBEGLEITETER MINDERJÄHRIGER FLÜCHTLINGE
Ergänzend zum Konzept für ambulante sozialpädagogische Hilfen:
1. Vorwort
Viele Flüchtlinge werden auf lange Zeit in Deutschland bleiben. Der Ghettoisierung durch Sprachgrenzen, langfristige Erwerbslosigkeit und bekannte Folgeerscheinungen wie illegale Geldbeschaffung, Kriminalisierung, Integrationsprobleme und Langzeitsozialbelastungen in den künftigen Generationen von Neufamilien, kann am besten durch Sofortförderung nach der Ankunft in Europa begegnet werden.
2. Zielgruppe
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- Junge Flüchtlinge unter 18 Jahre alt, die gemäß § 42a und § 42 SGB VIII im Rahmen der Jugendhilfe versorgt und gefördert werden müssen.
- Junge Flüchtlinge über 18 Jahre, die auf Grund ihres Entwicklungsstandes, psychischen und körperlichen Belastungen oder auf Grund ihrer deutlichen Bemühung um Integration in Deutschland, weiterhin gemäß § 41 SGB VIII von der Jugendhilfe gefördert werden.
3. Zielsetzung
Im Allgemeinen ist es das Ziel, einen neuen Orientierungs- und menschlichen Bezugsrahmen mit ausreichender Zuwendung nach der Ankunft in Deutschland und der unmittelbaren Clearingphase zu bieten.
Dadurch sollen die Grundlagen für das spätere selbständige Leben vorbereitet werden:
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- Vertrauen entwickeln zu den menschenrechtlichen Werten, die unserer Gesellschaft zugrunde liegen
- Existenzielle Unsicherheiten und Ängste lindern
- Traumatische Flucht- und Verlusterfahrungen verarbeiten
- Das Erlernen der deutschen Sprache
- Kenntnisse der Umgangsformen und Strukturen unserer Gesellschaft vermitteln
- Kenntnisse der Behörden, Instanzen, Unterstützungsmöglichkeiten vermitteln
- Die eigene Vorstellung eines perspektivischen Lebensweges mit der Errichtung der ersten Zielstationen anlegen
- Schulbildung, sowie wenn möglich eine Berufsqualifikation oder das Erlernen von Arbeitskompetenzen, ermöglichen
- Selbständige Bewältigung des Lebensalltages
- Kriminelle Entwicklungen erkennen und vorbeugen
- Hauswirtschaftliche Fähigkeiten für die eigene Wohnung einüben
- Herstellung einer gesundheitlichen Stabilität
4. Räumlichkeiten
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- Der Verein organisiert die Unterbringung und stellt möblierten Wohnraum zur Verfügung
- Die Unterbringung findet in Einzelwohnungen und kleinen WGs statt
- Das Büro und Räume mit der Möglichkeit zur Freizeitgestaltung sind in der Mendener Straße 31 und 33 in Troisdorf Friedrich-Wilhelmshütte.
5. Inhaltliche Ausgestaltung
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- Kennenlernen des jungen Menschen (Englisch, auch nonverbal, ggf. unter Hinzuziehung einer Dolmetscherin/ eines Dolmetschers)
- Einführen von Strukturen im Alltag
- Pflege der Wohnung und Training hauswirtschaftlichen Fähigkeiten
- Einkauf und Ernährung
- Sinnvolle Freizeitgestaltung
- Erste Anforderungen im Zusammenleben, an soziale Selbstdisziplin und Einhaltung von Vereinbarungen
- Vertrauensbildung
- Kommunikation von realistischen Wegen und Perspektiven
- Abstimmung von eigenen Zielen und eingeschätzten Fähigkeiten
- Medizinische Behandlung und Grundimpfung
- Auseinandersetzung mit kulturellen und religiösen Unterschieden
- Sprachliche Förderung
- Beobachtung der Gruppenbereitschaft und -fähigkeit
- Beobachtung bezüglich psychischer Belastungen
- Kennenlernen von besonderen persönlichen Faktoren
- Einschätzung und Klärung des Bedarfs mit Fachkraft des SD
- Im Einzelfall Suche nach einer geeigneten Jugendhilfesetting
6. Personalausstattung
Zur Erbringung der Leistung werden geeignete Fachkräfte eingesetzt. Diese sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Pädagogen und Angehörige vergleichbarer Berufsgruppen.
7. Dauer der Hilfe
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- In der Regel bis zum Ende der Schul- und Berufsausbildung
- Die Dauer der Hilfe wird mit dem jungen Menschen auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit, im Hilfeplan geregelt.
8. Kooperation und Vernetzungspartner
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- Ausländerbehörde
- Volkshochschule
- Öffentliche Schulen
- Agentur für Arbeit
- Berufskollegs
- Hausarzt- und Gesundheitsamt
- Betriebe in der Umgebung
- Vereine