AMBULANTE JUGEND- UND FAMILIENHILFE IM RAUM BONN/KÖLN/RHEIN-SIEG
Sie möchten eine Hilfe vermitteln oder suchen eine Anschlusshilfe?
Auf Grundlage der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII werden auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und Familien Hilfestellungen zur Bewältigung von Schwierigkeiten entwickelt.
Unser Ziel ist es, die Jugendlichen und Familien zu befähigen, künftige Herausforderungen eigenverantwortlich zu meistern.
Seit 2016 begleiten wir junge Menschen und Familien und arbeiten im Auftrag von Jugendämtern im Raum Köln/Bonn/Rhein-Sieg Kreis zusammen.
UNSERE HILFSANGEBOTE
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
nach § 30 SGB VIII

Alleinerziehend, Familienerhalt, Krisenintervention, Mutter- Vater- Kindbindung, Stärkung Erziehungskompetenz, Trennung/Scheidung, Verhaltensauffälligkeiten
0-15
ambulant, FLS
- Phil Kindgon (Pädagogische Leitung Familienhilfe)
- Direkt zur Online-Fallanfrage
Sozialpädagogische Familienhilfe
nach § 31 SGB VIII

Bewältigung von Alltagsproblemen, Biografiearbeit, Hilfe zur Selbsthilfe, intensive Betreuung und Begleitung in Erziehungsaufgaben, Interkultureller Ansatz, Lösung von Konflikten und Krisen, Kinderschutz/ Kindeswohlgefährdung, Krisenintervention, Unterstützung im Kontakt mit Ämtern/Institutionen
0-15
ambulant, FLS
Rhein-Sieg Kreis / Bonn / Köln / rechtsrheinische Gebiete
- Phil Kindgon (Pädagogische Leitung Familienhilfe)
- Direkt zur Online-Fallanfrage
Sozialpädagogische Einzelfallhilfe
§ 35 SGB VIII

Delinquenz, Familienerhalt, Gewalt, Gruppe / soziale Kompetenzen, Individuelle Förderung, schulische/berufliche Perspektive, Suchtverhalten, Traumatisierung, Trebegang, Verhaltensauffälligkeiten
14-17
ambulant, FLS
Rhein-Sieg Kreis / Bonn / Köln / rechtsrheinische Gebiete
- Cornelius Hentschel (Pädagogische Leitung Jugendhilfe)
- Direkt zur Online-Fallanfrage
Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung
§ 41 SGB VIII

Aktive Freizeitgestaltung, Delinquenz, Gewalt, Individuelle Förderung, Interkultureller Ansatz, Lebenspraktische, Psychische Erkrankung, schulische/berufliche Integration, Selbstverletzendes Verhalten, Sexueller Missbrauch, Suchtverhalten, Traumatisierung, Unterstützung, Unbegleitete minderjährige Ausländer, Verhaltensauffälligkeiten, Verselbständigung
18 – (nach Bedarf)
ambulant, FLS
Rhein-Sieg Kreis / Bonn / Köln / rechtsrheinische Gebiete
- Cornelius Hentschel (Pädagogische Leitung Jugendhilfe)
- Direkt zur Online-Fallanfrage
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII

Familienerhalt, Gewalt, Individuelle Förderung, Krisenintervention, Lebenspraktische Unterstützung, Menschen mit seelischer Behinderung, Psychische Erkrankung, Sexueller Missbrauch, schulische/berufliche Perspektive, Verhaltensauffälligkeiten, Verselbstständigung
18-27
ambulant, FLS
Rhein-Sieg Kreis / Bonn / Köln / rechtsrheinische Gebiete
- Cornelius Hentschel (Pädagogische Leitung Jugendhilfe)
- Direkt zur Online-Fallanfrage
Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise §§ 42 i.V.m. 42a SGB VIII

Clearing, Interkultureller Ansatz, Psychische Erkrankung, Selbstverletzendes Verhalten, schulische/berufliche Integration, Traumatisierung, Unbegleitete minderjährige Ausländer, Verhaltensauffälligkeiten, Verselbständigung
16-18
ambulant, FLS, Wohnraum, Einzelfallvereinbarung
Rhein-Sieg Kreis / Bonn / Köln / rechtsrheinische Gebiete
- Cornelius Hentschel (Pädagogische Leitung Jugendhilfe)
- Direkt zur Online-Fallanfrage
WOHNRAUM
Bei Bedarf und nach Möglichkeit können Jugendliche und Familien in von uns angemieteten Wohnraum ziehen. Dies bieten wir im aktuell angespannten Wohnungsmarkt als Übergangslösung für die betroffenen Personen an.
Wohnraum in der Jugendhilfe
Im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII werden unsere Wohnräume in Form von Einzelvereinbarungen an die Jugendhilfe kombiniert. Das bedeutet, dass Gelder wie Taschengeld und Miete i.d.R. von den Jobcentern/Sozialämtern gezahlt werden.
Wohnraum in der Familienhilfe
Im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII werden Untermietverträge abgeschlossen. Gelder für Unterhalt und Miete werden i.d.R. von den Familien selbst oder vom jeweiligen Jobcenter/Sozialamt gezahlt.
Der Wohnraum
Alle Wohnungen befinden sich im Raum Troisdorf. Bei Schwierigkeiten besteht eine Telefonbereitschaft rund um die Uhr zur direkten Beratung. Bei Bedarf kommt die Fachkraft schnellstmöglich zur betroffenen Person.
Unser Ziel ist es, die Jugendlichen und Familien dabei zu unterstützen, in eigenen Wohnraum zu ziehen.
UNSERE MITARBEITER
Unser Team setzt sich aus fachlich ausgebildeten und erfahrenen Fachkräften zusammen. Durch regelmäßige Fortbildungen, Supervision und Fallbesprechungen bilden wir uns dauerhaft weiter.
Weitere Qualifikationen: Familienhelfer, Kinderschutzfachkraft, Systemisch Leiten und Führen
Sprachen: Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Portugiesisch.