ALS ANERKANNTER TRÄGER UNTERSTÜTZEN UND BEGLEITEN WIR JUGENDLICHE UND FAMILIEN IN SCHWIERIGEN LEBENSSITUATIONEN.

Sie möchten eine Hilfe vermitteln oder suchen eine Anschlusshilfe?

Seit 2016 begleiten wir junge Menschen und Familien in schwierigen Krisen und arbeiten im Auftrag von Jugendämtern im Raum Bonn/Köln/Rhein-Sieg zusammen.

UNSERE HILFSANGEBOTE

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
nach § 30 SGB VIII

Alleinerziehend, Familienerhalt, Krisenintervention, Mutter- Vater- Kindbindung, Stärkung Erziehungskompetenz, Trennung/Scheidung, Verhaltensauffälligkeiten

Für Kinder von 0 bis 15 Jahren.

Sozialpädagogische Familienhilfe
nach § 31 SGB VIII

Gewalt, Kinderschutz/ Kindeswohlgefährdung, psychische Störung des Elternteils Überforderung bei Alltagsaufgaben, Überforderung bei Erziehungsaufgaben, Suchtproblematik

Für Kinder im Alter von 0 bis 13.

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe
§ 35 SGB VIII

Aktive Freizeitgestaltung, Gewalterfahrungen, Gruppe / soziale Kompetenzen, Individuelle Förderung, schulische/berufliche Perspektive, Straffälligkeit, Suchtverhalten, Traumatisierung, Trebegang, Verhaltensauffälligkeiten

Für Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren.

Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung
§ 41 SGB VIII

Aktive Freizeitgestaltung, Gewalt, Individuelle Förderung, Lebenspraktische Unterstützung, Verselbständigung, Psychische Erkrankung, schulische/berufliche Integration, Selbstverletzendes Verhalten, Sexueller Missbrauch, Straffälligkeit Suchtverhalten, Traumatisierung, Verhaltensauffälligkeiten

Für Jugendliche von 18 Jahren bis (nach Bedarf).

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII

Familienerhalt, Gewalt, Individuelle Förderung, Krisenintervention, Lebenspraktische Unterstützung, Menschen mit seelischer Behinderung, Psychische Erkrankung, Sexueller Missbrauch, schulische/berufliche Perspektive, Verhaltensauffälligkeiten, Verselbstständigung

Für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 27 Jahren.

CHECKLISTE

Auf dem Weg zur Hilfe sind folgende Schritte hilfreich.

Ermutigen Sie die Person/Personen, zunächst einen Beratungstermin beim zuständigen Jugendamt wahrzunehmen.
Tipp: Das zuständige Jugendamt ist in der Regel dort, wo Sie den gewöhnlichen Aufenthalt für die letzten 6 Monate hatten und gemeldet waren.

Ermutigen Sie die betroffene(n) Person(en), einen „Antrag auf Hilfen zu Erziehung“ beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Ein korrekter und ausführlicher Antrag ist für die Gewährung der Hilfen von hoher Bedeutung.

Tipp: Ausdrucke stehen meistens auf der jeweiligen Homepage zum Download zur Verfügung oder werden im Beratungsgespräch beim Jugendamt ausgehändigt.

Sie möchten sich zunächst von uns beraten lassen? Dann schicken Sie uns eine Online-Anfrage oder rufen Sie uns an: 02241-2001142.

ONLINE-ANFRAGE

UNSERE MITARBEITER

Unser Team setzt sich aus fachlich ausgebildeten und erfahrenen Fachkräften zusammen. Durch regelmäßige Fortbildungen, Supervision und Fallbesprechungen bilden wir uns dauerhaft weiter. 

Weitere Qualifikationen: Familienhelfer, Kinderschutzfachkraft, Systemisch Leiten und Führen, Beratung für Persönlichkeitsentwicklung und Sozialkompetenz, Systemische Familientherapie (i.A.)

Sprachen: Englisch, Französisch